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   VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18   

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VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18 (https://dejure.org/2018,44191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 L 2027/18 (https://dejure.org/2018,44191)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 L 2027/18 (https://dejure.org/2018,44191)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, juris Rn. 14, 15 unter Hinweis auf das Urteil vom 18.09.2009 - 10 K 660/08 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, Blutalkohol 49, 123, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -) Die Angaben der Antragstellerin genügten diesen Anforderungen nicht.

    Allerdings ist in der Rechtsprechung weitgehend geklärt, dass eine im Regelfall eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln nur bei einem willentlichen Konsum angenommen werden kann.(vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 M 219/06 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.05.2007 - 11 C 06.2695 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -, jew. juris.).

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu wessen Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - und vom 22.03.2012, a.a.O., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, juris Rn. 14, 15 unter Hinweis auf das Urteil vom 18.09.2009 - 10 K 660/08 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, Blutalkohol 49, 123, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -) Die Angaben der Antragstellerin genügten diesen Anforderungen nicht.

    Allerdings ist in der Rechtsprechung weitgehend geklärt, dass eine im Regelfall eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln nur bei einem willentlichen Konsum angenommen werden kann.(vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 M 219/06 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.05.2007 - 11 C 06.2695 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -, jew. juris.).

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu wessen Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - und vom 22.03.2012, a.a.O., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 -, juris).

  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 6 L 481/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Behauptung der unbewussten

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des Betroffenen ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -) Diesen Anforderungen werde das Vorbringen der Antragstellerin nicht gerecht.

    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, juris Rn. 14, 15 unter Hinweis auf das Urteil vom 18.09.2009 - 10 K 660/08 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, Blutalkohol 49, 123, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -) Die Angaben der Antragstellerin genügten diesen Anforderungen nicht.

    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009 - 1 A 31/09 - ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 - 10 L 489/11 -, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 - und vom 06.11.2015 - 5 L 1432/15 -, jew. m.w.N..).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Raum für Ermessens- bzw. Billigkeitserwägungen besteht nicht.(Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris.).

    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Raum für Ermessens- bzw. Billigkeitserwägungen besteht nicht.(Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg/Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris.).

    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Ebenso wenig hängt der im Regelfall gerechtfertigte Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen davon ab, dass der Drogenkonsument im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat oder konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei diesem zu verzeichnen waren.(Vgl. dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 26.06.2009 und vom 29.05.2009, a.a.O.; Urteil des Gerichts vom 16.11.2011 - 10 K 488/11 - ebenso VGH München, Beschluss vom 23.04.2008 - 11 CS 07.2671 -, juris.).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O.; ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009 - 11 CS 07.2671 -, a.a.O..).

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009 - 1 A 31/09 - ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 - 10 L 489/11 -, vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 - und vom 06.11.2015 - 5 L 1432/15 -, jew. m.w.N..).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009, a.a.O.; ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009 - 11 CS 07.2671 -, a.a.O..).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, juris Rn. 14, 15 unter Hinweis auf das Urteil vom 18.09.2009 - 10 K 660/08 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, Blutalkohol 49, 123, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -) Die Angaben der Antragstellerin genügten diesen Anforderungen nicht.

    Erst nach einer solchen Schilderung kann sich die Frage ergeben, zu wessen Nachteil eine gleichwohl verbleibende Ungewissheit über den genauen Hergang der Ereignisse ausschlägt.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - und vom 22.03.2012, a.a.O., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 -, juris).

  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18
    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • VG Saarlouis, 12.07.2013 - 10 L 782/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit eines vorgelegten

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 11 C 06.2695

    Straßenverkehrsrecht: Eignungszweifel nach Genuss von Methamphetamin

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 11 CS 07.2905
  • OVG Saarland, 09.07.2002 - 9 W 16/02

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen

  • OVG Saarland, 28.09.2016 - 1 B 273/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum; Abbau von Amphetamin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 B 2113/07

    Beurteilung der Kraftfahreignung i.R.e. unbewussten Konsums von Drogen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2007 - 1 M 219/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 B 232/15

    Eingestehen des Amphetaminkonsums nach Wohnungsdurchsuchung; Entziehung der

  • VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 660/08

    Darlegungslast und zum Darlegungsumfang bei behauptetem unbewussten Drogenkonsum

  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

  • VG Saarlouis, 16.11.2011 - 10 K 488/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • VG Saarlouis, 04.08.2011 - 10 L 489/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • VG Saarlouis, 05.07.2012 - 10 L 503/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar

  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 29.05.2009, vom 26.06.2009, a.a.O. und vom 16.08.2017 - 1 A 506/17 -, juris; Beschluss der Kammer vom 12.12.2018 - 5 L 2027/18 -, juris; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.04.2008 - 11 CS 07.2671 -, juris.

    Beschluss der Kammer vom 12.12.2018 - 5 L 2027/18 ,- juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - und vom 22.03.2012, a.a.O., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 -, juris und vom 29.04.2019, a.a.O..

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